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BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.10.1982 - 3 B 82 A.56
- BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.06.1982 - 6 C 88.79
Gewährung einer Umzugskostenvergütung im Rahmen der Soldatenversorgung - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82
Das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Juni 1982 - BVerwG 6 C 88.79 - sei zu einem abweichenden Sachverhalt ergangen.Davon abgesehen sind die der Beschwerdeschrift bei wohlwollender Auslegung zu entnehmenden Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil sie durch das Urteil des beschließenden Senatsvom 9. Juni 1982 - BVerwG 6 C 88.79 - entschieden worden sind.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82
Dabei erfordert es die in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO normierte Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine für die Revisionsentscheidung erhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet wird, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82
Bei diesem Beschwerdevorbringen handelt es sich in Wirklichkeit um einen Angriff gegen die Rechtsfindung des Berufungsgerichts, mit dem die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden kann, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a.Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] undvom 7. September 1982 - BVerwG 6 B 54.82 -). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82
Bei diesem Beschwerdevorbringen handelt es sich in Wirklichkeit um einen Angriff gegen die Rechtsfindung des Berufungsgerichts, mit dem die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden kann, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a.Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] undvom 7. September 1982 - BVerwG 6 B 54.82 -). - BVerwG, 07.09.1982 - 6 B 54.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 105.82
Bei diesem Beschwerdevorbringen handelt es sich in Wirklichkeit um einen Angriff gegen die Rechtsfindung des Berufungsgerichts, mit dem die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden kann, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a.Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] undvom 7. September 1982 - BVerwG 6 B 54.82 -).